Neue Coronaschutzverordnung NRW: Der Golfsport unterliegt ab sofort der 2-G-Regel!

Am 24.11. gilt Corona 2G Regel auf der gesamten Anlage

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

Corona hat uns leider wieder fest im Griff. Mit Eintritt der neuen Coronaschutzverordnung NRW ab 24.11.2021 (u.a. § 4 (2) 3) bestehen erneut Einschränkungen im Spielbetrieb.

Das Spielen auf dem Platz, auf der Driving Range und auf allen Übungsbereichen ist zunächst nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat möglich, um den 2G Nachweis vorzulegen. Sobald wir Ihren 2G Status im Sekretariat gespeichert haben, ist eine Anmeldung nicht mehr zwingend notwendig. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.

Damit wir Ihnen weiterhin unsere Anlage zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie vor Nutzung der Golfanlage im Sekretariat vorbeizukommen, damit wir Ihren aktuellen Status 2 G (geimpft, genesen) in PC Caddie hinterlegen können. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen Ihren Status zu kontrollieren. Ohne diesen Nachweis ist kein Spielbetrieb möglich bis zum Vorlegen der notwendigen Unterlagen im Sekteratiat.

Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen. Vielen Dank für Ihre Kooperation.

Achten Sie auf sich und andere – bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom
Golfclub Der Lüderich